Gründung der Bundesrechenzentrum GmbH zur Zentralisierung der staatlichen IT‑Dienstleistungen
abgestimmt am
27.11.1996
Zusammenfassung
Das Gesetz schafft die Bundesrechenzentrum GmbH (BRZ GmbH), ein 100 % bundeseigenes Unternehmen, das die IT‑Aufgaben des Bundesrechenamts übernimmt und ab dem 1. Januar 1997 aktiv wird. Ziel ist eine effizientere, flexiblere IT‑Versorgung sowie signifikante Kosteneinsparungen für den Staatshaushalt.
einfache MehrheitXX27.11.1996
Gesetz
Informatik
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
Das Gesetz gründet die Bundesrechenzentrum GmbH (BRZ GmbH) als 100 % bundeseigene Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die die Aufgaben des ehemaligen Bundesrechenamts übernimmt.
Die Gesellschaft übernimmt die Entwicklung, den Betrieb und die Beschaffung von IT‑Anwendungen und -Infrastruktur für alle Bundesressorts.
Das bisherige Vermögen des Bundesrechenamts, inklusive Hard‑ und Software, wird per Gesamtrechtsnachfolge auf die BRZ GmbH übertragen.
Die Gesellschaft ist von allen Gründungs‑, Vermögens‑ und Übertragungsgebühren sowie von der Umsatzsteuer befreit.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.