Einrichtung des Bundespensionsamtes und Umstrukturierung des Bundesrechenamtes
abgestimmt am
27.11.1996
Zusammenfassung
Das Bundesgesetz von 1996 schafft ein neues Bundespensionsamt, das dem Finanzministerium untersteht, übernimmt nicht‑ADV‑Aufgaben des Bundesrechenamtes und ersetzt in vielen Gesetzen den Namen „Bundesrechenamt“ durch „Bundespensionsamt“. Das Gesetz tritt am 1. Jänner 1997 in Kraft.
einfache MehrheitXX27.11.1996
Gesetz
Verwaltungsorganisation
Schwerpunkte
Das Bundespensionsamt wird als neue Dienststelle des Bundes in Wien eingerichtet und dem Bundesministerium für Finanzen zugeordnet.
Alle nicht‑ADV‑Aufgaben des Bundesrechenamtes, insbesondere Pensionsverwaltung, Haushaltsverrechnung und Buchhaltung, werden auf das Bundespensionsamt übertragen.
Die Funktionsbetrauen des Bundesrechenamtes gehen mit Wirkung vom 1. Jänner 1997 auf die entsprechenden Funktionen im Bundespensionsamt über.
Für das Personal des Bundesrechenamtes ändert sich die dienst‑ und besoldungsrechtliche Stellung nicht, solange sie nicht Arbeitnehmer der neu gegründeten Bundesrechenzentrum GmbH werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.