Donauschutzübereinkommen – internationale Wasserwirtschafts‑Kooperation
abgestimmt am
12.07.1996
Zusammenfassung
Das 1994 unterzeichnete Donauschutzübereinkommen regelt die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Donaustaaten zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der Donau. Es legt Emissionsbegrenzungen, Monitoring, Forschung und ein gemeinsames Notfallmanagement fest und gründet eine Internationale Kommission.
einfache MehrheitXX12.07.1996
Andere
Wasserbewirtschaftung
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Die Vertragsparteien verpflichten sich zu einer nachhaltigen und gerechten Wasserwirtschaft im gesamten Donaueinzugsgebiet.
Emissionen aus industriellen, kommunalen und landwirtschaftlichen Quellen sollen durch verbindliche Grenzwerte reduziert werden.
Ein gemeinsames Monitoring und regelmäßige Emissionsinventuren bilden die Basis für Aktionsprogramme zur Verbesserung der Wasserqualität.
Eine Internationale Kommission koordiniert Forschung, Informationsaustausch, Notfallpläne und Streitbeilegungsverfahren.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.