Gegenseitige Anerkennung von Zeugnissen und Studienleistungen zwischen Österreich und Liechtenstein
abgestimmt am
20.03.1997
Zusammenfassung
Das Abkommen schafft gegenseitige Anerkennung von Reifezeugnissen und Hochschulabschlüssen zwischen Österreich und Liechtenstein, erleichtert die Anrechnung von Studienleistungen und legt gleiche Studiengebühren für Staatsangehörige fest.
einfache MehrheitXX20.03.1997
Andere
Bildung
internationales Abkommen
Organisation des Unterrichtswesens
Schwerpunkte
Beide Länder erkennen die jeweils ausgestellten Reifezeugnisse vollständig an.
Studienzeiten, erbrachte Leistungen und Prüfungen können auf Antrag gegenseitig angerechnet werden.
Akademische Grade dürfen im anderen Land ohne Zusatzprüfungen geführt werden, sofern ein entsprechendes Studium im Herkunftsstaat zum weiterführenden Studium berechtigt.
Studierende aus dem jeweils anderen Staat zahlen die gleichen Studiengebühren wie heimische Studierende.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.