Umbenennung zu Polytechnischen Schulen & Erweiterung der Lehrverpflichtungsregelungen
abgestimmt am
28.11.1996
Zusammenfassung
Das Gesetz ändert das Landeslehrer‑Dienstrechtsgesetz, indem es die Bezeichnung „Polytechnische Lehrgänge“ in „Polytechnische Schulen“ umwandelt und die Lehrverpflichtungsregelungen für Zweitlehrer sowie Sonderpädagogische Zentren auf weitere Schulformen ausdehnt. Das Inkrafttreten ist für den 1. September 1997 vorgesehen.
einfache MehrheitXX28.11.1996
Gesetz
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
Die Bezeichnung „Polytechnische Lehrgänge“ wird in allen betroffenen Gesetzen durch „Polytechnische Schulen“ ersetzt, um einheitliche Begriffe zu schaffen.
Die bisher nur für Volksschulen geltende Lehrverpflichtungsregelung für Zweitlehrer wird auf Hauptschulen und die Unterstufe allgemeinbildender höherer Schulen ausgeweitet.
Die Lehrverpflichtungsregelung für Sonderpädagogische Zentren wird angepasst, sodass Klassen mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Hauptschulen und Unterstufe ebenfalls berücksichtigt werden.
Für Lehrer an Polytechnischen Schulen im Bereich der Berufsgrundbildung wird die wöchentliche Lehrverpflichtung auf 23 Stunden (bzw. 21 bei zweisprachigem Unterricht) festgelegt und um halbe bis ganze Stunden reduziert, wenn sie in Integrationsklassen unterrichten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.