Gründung der Forschungs‑ und Prüfzentrum Arsenal GmbH
abgestimmt am
11.12.1996
Zusammenfassung
Das Bundesgesetz von 1996 gründet das Forschungs‑ und Prüfzentrum Arsenal als 100 %ige Bundes‑GmbH, überträgt das gesamte Arsenal‑Vermögen auf die neue Gesellschaft und legt Übergangs‑ sowie Fusionsregeln mit dem Forschungszentrum Seibersdorf fest.
einfache MehrheitXX11.12.1996
Gesetz
Wissenschaften
Forschung und geistiges Eigentum
Schwerpunkte
Das Gesetz gründet die Forschungs‑ und Prüfzentrum Arsenal Gesellschaft m. b. H. als 100 %ige Bundesgesellschaft mit einem Stammkapital von 1 Million Schilling.
Das gesamte Vermögen des bisherigen Bundesforschungs‑ und Prüfzentrums Arsenal (Anlagen, Forderungen, Schulden) wird per Gesamtrechtsnachfolge auf die neue Gesellschaft übertragen.
Alle mit der Gründung und Vermögensübertragung verbundenen Vorgänge sind von Abgaben befreit und gelten nicht als umsatzsteuerpflichtige Umsätze.
Die Gesellschaft führt Forschungs‑, Entwicklungs‑ und Prüfaufgaben in den Bereichen Umwelttechnik, Geotechnik, Maschinenbau, Verkehrstechnik, Elektronik und verwandten Technologien durch.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.