Gründung der Landwirtschaftlichen Bundesversuchswirtschaften GmbH
abgestimmt am
13.12.1996
Zusammenfassung
Das Gesetz gründet eine GmbH, die die drei Bundesversuchswirtschaften übernimmt, um Verwaltungskosten zu senken und Forschung effizienter zu gestalten.
einfache MehrheitXX13.12.1996
Gesetz
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
Der Bundesminister für Land‑ und Forstwirtschaft darf eine GmbH mit dem Namen "Landwirtschaftliche Bundesversuchswirtschaften Gesellschaft m.b.H." gründen, die den Sitz in Wieselburg hat.
Zweck der GmbH ist die nachhaltige Bewirtschaftung und Verwaltung von Liegenschaften sowie die Durchführung von Forschung und landwirtschaftlichen Versuchen.
Der Bund leistet eine Bareinlage von 55 Mio. Schilling und überträgt die in den Anhängen I und II genannten Liegenschaften als Sacheinlage auf die GmbH.
Für das Fruchtgenußrecht zahlt die GmbH jährlich 50 % des Jahresüberschusses, halbjährlich nachträglich.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.