Novelle des Patentgesetzes zur TRIPS‑Umsetzung (1996)
abgestimmt am
20.03.1996
Zusammenfassung
Das Gesetz passt das österreichische Patentgesetz an das WTO‑TRIPS‑Abkommen an: Es erweitert das Ausschließungsrecht, legt die Patentschutzdauer auf 20 Jahre fest und führt neue Regelungen zu Zwangslizenzen ein.
einfache MehrheitXX20.03.1996
Gesetz
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Das Ausschließungsrecht des Patentinhabers wird erweitert, sodass neben Herstellung und Verkauf auch das Einführen und Besitzen der Erfindung verboten ist.
Die maximale Schutzdauer eines Patents wird auf 20 Jahre ab dem Anmeldetag festgelegt.
Neue Regelungen zu Zwangslizenzen werden eingeführt: Sie können erteilt werden, wenn das Patent nicht ohne Verletzung eines älteren Patents nutzbar ist, und es werden Bedingungen für deren Vergabe und Vergütung definiert.
Lizenzen können nur unter bestimmten Voraussetzungen übertragen werden; eine Lizenz auf ein älteres Patent ist nicht übertragbar, außer zusammen mit dem jüngeren Patent.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.