Neues Waffengesetz 1996 – Anpassung an EU‑Richtlinien und Stärkung der Sicherheitskontrollen
abgestimmt am
12.12.1996
Zusammenfassung
Das Gesetz modernisiert das österreichische Waffenrecht: Es teilt Waffen in vier Kategorien ein, führt neue Bewilligungs‑ und Meldeverfahren ein, stärkt die Verlässlichkeitsprüfung und passt Strafbestimmungen an EU‑Standards an.
einfache MehrheitXX12.12.1996
Gesetz
öffentliche Sicherheit
Schwerpunkte
Ein neues Waffengesetz schafft klare Kategorien für Schusswaffen (verboten, genehmigungspflichtig, meldepflichtig, frei) und regelt den Erwerb, Besitz sowie das Führen über Waffen‑Pass, Waffen‑Besitzkarte und den Europäischen Feuerwaffenpass.
Jugendliche unter 18 Jahren dürfen grundsätzlich keine Waffen besitzen; Ausnahmen sind nur bei nachgewiesener Verlässlichkeit und für jagd‑ bzw. sportliche Zwecke möglich.
Bei Gefahr im Verzug kann die Behörde ein vorläufiges Waffenverbot aussprechen und Waffen, Munition sowie Urkunden sofort sicherstellen; das Verbot wird nach Prüfung entweder bestätigt oder aufgehoben.
Der Erwerb, Besitz und das Führen genehmigungspflichtiger Waffen erfordern eine schriftliche Rechtfertigung (z. B. Jagd‑ oder Schießsport) und werden über einen Waffen‑Pass bzw. eine Waffen‑Besitzkarte dokumentiert.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.