Neuregelung des Zivildienstes – feste Dauer, erweiterte Einsatzgebiete und neue Fristen
namentlich
abgestimmt am
12.12.1996
Zusammenfassung
Das Gesetz legt die Zivildienstdauer auf zwölf Monate fest, erweitert die Einsatzbereiche, führt ein 14‑tägiges Freistellungsrecht nach sechs Monaten Dienst ein und ermöglicht das Abgeben einer Zivildiensterklärung bis zwei Tage vor dem Einberufungsbefehl.
2/3 MehrheitXX12.12.1996
Gesetz
Verfassung
Zivildienst
namentliche Abstimmung
Schwerpunkte
Der Gesetzgeber legt fest, dass der Zivildienst eine Bundesangelegenheit ist und ausschließlich vom Bund geregelt wird.
Wehrpflichtige können ihre Zivildiensterklärung bis spätestens zwei Tage vor Zustellung des Einberufungsbefehls abgeben; das Recht ruht ansonsten für ein Jahr.
Der ordentliche Zivildienst hat nun eine feste Dauer von zwölf Monaten; bei vorangegangener Grundwehrdienstzeit wird die Mindestdauer auf vier bzw. sechs Monate reduziert.
Zivildienstleistende erhalten nach sechs Monaten Dienst Anspruch auf 14 Tage bezahlte Dienstfreistellung.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.