Änderung des Bundesfinanzgesetzes 1996 – Erweiterte Bildungsfinanzierung & neue Rücklage
abgestimmt am
11.12.1996
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ergänzt das Bundesfinanzgesetz 1996 um zahlreiche neue Budgetpositionen für Schulen und soziale Einrichtungen, führt eine spezielle Rücklage für nicht genutzte EU‑Mittelflüsse ein und passt den Stellenplan an, um flexible Personalbesetzungen zu ermöglichen.
einfache MehrheitXX11.12.1996
Gesetz
Haushaltsplan
Schwerpunkte
Einführung neuer Voranschlagsansätze für zahlreiche Bildungseinrichtungen (z. B. allgemeinbildende höhere Schulen, Internatsschulen, Blindenschulen, Handelsakademien) zur gezielten Finanzierung von Anlagen und Aufwendungen.
Schaffung einer besonderen Einnahmen‑Rücklage, in die nicht genutzte Teile der Einnahmen aus den EU‑Strukturfonds und aus den Voranschlagsansätzen 1/10046, 1/10048, 1/15018 usw. eingezahlt werden können.
Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, in späteren Finanzjahren nicht beanspruchte Teile der Einnahmen aus den Voranschlagsansätzen 2/51305, 2/51306 und 2/51315 einer Rücklage zuzuführen.
Anpassungen im Stellenplan: Einführung von provisorischen Beamten für bestimmte Verwendungsgruppen und die Möglichkeit, dass der Bundeskanzler den Plan bei Organisations‑ oder Geschäftseinteilungsänderungen anpassen darf, sofern keine Kostenerhöhung entsteht.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.