Abgabenänderungsgesetz 1996 – umfassende Reform von Steuer‑ und Gebührengesetzen
abgestimmt am
11.12.1996
Zusammenfassung
Das Abgabenänderungsgesetz 1996 modernisiert zahlreiche Steuer‑ und Gebührenvorschriften, klärt die Behandlung von Einlagenrückzahlungen, verschärft die Regeln für Kurzlauf‑Versicherungen und führt ein neues Spaltungsrecht ein.
einfache MehrheitXX11.12.1996
Gesetz
Steuerwesen
Schwerpunkte
Die Einlagenrückzahlung von Körperschaften wird künftig als Veräußerung einer Beteiligung behandelt, sodass sie bei Überschreitung der Anschaffungskosten zu einer Minderung des Betriebsvermögens führt.
Bei Anteilen an Körperschaften, die zum Anlagevermögen gehören, muss der höhere Teilwert angesetzt werden, wenn die Beteiligung nach handelsrechtlichen Grundsätzen als wertsteigernd gilt.
Die Übertragung stiller Reserven auf Anschaffungskosten von Betrieben, Beteiligungen und Finanzanlagen wird grundsätzlich verboten, um die Schließung von Steuerlücken zu verhindern.
Kurzlauf‑Versicherungen, bei denen die Versicherungssumme mehr als das Doppelte der ursprünglichen Summe beträgt, gelten als neuer Versicherungsvertrag und unterliegen einer zusätzlichen Versicherungssteuer.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.