Novelle des Regionalradiogesetzes – Frequenzzuordnung & Behördenreform
abgestimmt am
20.03.1997
Zusammenfassung
Das Gesetz ändert das Regionalradiogesetz, um die Zuweisung von UKW‑Frequenzen neu zu regeln, die Behördenstruktur zu modernisieren und strengere Sanktionen bei Verstößen einzuführen.
einfache MehrheitXX20.03.1997
Gesetz
Hörfunk
Fernsehen
Schwerpunkte
Ein neuer Absatz in § 1 ermöglicht versuchsweise Übertragung neuer Techniken im Rahmen einer vom Bundesminister erteilten Zulassung.
Der Bundesminister legt die drahtlosen Übertragungskapazitäten nach einem Grundversorgungsplan fest, der mindestens 70 % der Bevölkerung pro Bundesland abdeckt.
Die bisherige Regionalradiobehörde wird zu einer zwölfköpfigen Regionalradio‑ und Kabelrundfunkbehörde umbenannt, wobei die Mitgliedszusammensetzung nach Parteistärke und Landesvertretungen erfolgt.
Verwaltungsübertretungen werden mit Geldstrafen von bis zu 100 000 S belegt; bei besonders schweren Verstößen kann die Zulassung entzogen werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.