Änderung des Montreal‑Protokolls – HFCKW‑Reduktion und neue Produktlisten
abgestimmt am
12.07.1996
Zusammenfassung
Das Dokument beschreibt die 1994 in Kraft getretene Änderung des Montreal‑Protokolls, inklusive neuer Anlagen und gestufter Reduktionsziele für teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe (HFCKW).
einfache MehrheitXX12.07.1996
Andere
Umwelt
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Der Wortlaut von Artikel 1 Absatz 4 wird geändert: „oder in Anlage B“ wird zu „, Anlage B, Anlage C oder Anlage E“.
Nach den Worten „Artikel 2A bis 2E“ wird die Ergänzung „und Artikel 2H“ eingefügt, wodurch weitere Substanzen in die Regelungen einbezogen werden.
Ein neuer Absatz 5 bis erlaubt den Transfer von Verbrauchskontingenten zwischen Vertragsparteien, sofern das Pro‑Kopf‑Limit von 0,25 kg (1989) nicht überschritten wird.
Für HFCKW wird ein gestaffelter Reduktionsplan festgelegt: 3,1 % des Basisverbrauchs (1996), 35 % (2004), 65 % (2010), 90 % (2015), 99,5 % (2020) und 100 % Verbot (2030).
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.