Das Kabel‑ und Satelliten‑Rundfunkgesetz regelt die Verbreitung von Hör‑ und Fernsehprogrammen über Kabelnetze und Satelliten, legt Zulassungs‑ bzw. Anzeigepflichten fest, definiert zulässige Rundfunkveranstalter und Programme sowie Werbe‑ und Jugendschutzbestimmungen.
einfache MehrheitXX20.03.1997
Gesetz
Hörfunk
Fernsehen
Schwerpunkte
Der Gesetzestext regelt die Veranstaltung von Hör‑ und Fernsehprogrammen über Kabelnetze (Kabel‑Rundfunk) und Satelliten (Satelliten‑Rundfunk).
Zentrale Begriffsbestimmungen werden definiert, u. a. Kabelnetz, Verbreitung, Weiterverbreitung, Voll‑/Sparten‑ und Fensterprogramme sowie Kabel‑Informationsprogramme.
Satelliten‑Rundfunk erfordert eine behördliche Zulassung durch die Regionalradio‑ und Kabelrundfunkbehörde.
Kabel‑Rundfunkveranstalter müssen ihre Programme eine Woche vor Ausstrahlung bei der Behörde anzeigen; kleinere Netze (max. 10 Haushalte) sind ausgenommen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.