Novellierung des Konsulargebührengesetzes 1992 – Hartwährungs‑Gebühren, Pass‑Tarifposten & Gebührenbefreiungen
abgestimmt am
26.02.1997
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert das Konsulargebührengesetz: Gebühren können in Hartwährung erhoben werden, ein neuer Tarifposten für Passverlängerungen wird eingeführt und Angehörige von EWR‑Bürgern sowie österreichischen Staatsbürgern erhalten eine Gebührenbefreiung.
einfache MehrheitXX26.02.1997
Gesetz
Steuerwesen
Schwerpunkte
Erlaubt die Zahlung von Konsulargebühren in Hartwährung, wenn das Land eine nicht konvertierbare Währung hat.
Führt einen neuen Tarifposten für die Verlängerung von Fremdenpässen und Konventionsreisedokumenten ein (200 Schilling).
Befreit Angehörige von EWR‑Bürgern und von österreichischen Staatsbürgern von Verwaltungsabgaben bei der Erteilung von Sichtvermerken.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.