Das bilaterale Investitionsschutzabkommen zwischen Österreich und Kuwait legt fest, welche Vermögenswerte als Investitionen gelten, fördert deren Aufnahme, schützt sie vor Diskriminierung und Enteignung und regelt die freie Überweisung von Kapital und Erträgen. Es enthält ein Schlichtungs‑ und Schiedsverfahren für Streitigkeiten und ist zunächst 30 Jahre gültig.
einfache MehrheitXX17.04.1997
Andere
Wirtschaft
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Das Abkommen definiert, was als Investition gilt, und umfasst sowohl materielle als auch immaterielle Vermögenswerte, Unternehmensanteile, geistiges Eigentum und Konzessionen.
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, Investitionen aus dem jeweils anderen Staat zu fördern und notwendige Genehmigungen, Bewilligungen und Anreize zu gewähren.
Investitionen erhalten vollen Schutz und Sicherheit; Diskriminierung, willkürliche Maßnahmen oder Enteignungen sind nur unter strengen Bedingungen erlaubt.
Die Behandlung von Investitionen muss mindestens so günstig sein wie die der eigenen Investoren oder jener aus Drittstaaten (Meistbegünstigungs‑Prinzip).
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.