Gründung der Nationalpark Oberösterreichische Kalkalpen Gesellschaft m.b.H.
abgestimmt am
19.03.1997
Zusammenfassung
Das Gesetz von 1996 gründet die Nationalpark Oberösterreichische Kalkalpen Gesellschaft m.b.H., eine gemeinnützige GmbH, um den Nationalpark zu verwalten. Bund und Land teilen die Finanzierung von Gründung, Infrastruktur und Betrieb zu je 50 %. Das Gesetz trat am 1. April 1997 in Kraft.
einfache MehrheitXX19.03.1997
Gesetz
Umwelt
Schwerpunkte
Der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie wird ermächtigt, gemeinsam mit dem Land Oberösterreich eine gemeinnützige GmbH zu gründen, die die Verwaltung des Nationalparks übernimmt.
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 500 000 Schilling; 50 % der Anteile gehören dem Bund, verwaltet vom Umweltminister.
Sitz der Gesellschaft ist Molln, kann aber in eine andere Gemeinde im Nationalparkgebiet verlegt werden.
Finanzierung: Bund und Land tragen jeweils 50 % der Gründungskosten (max. 200 000 Schilling), Infrastruktur (max. 40 Mio. Schilling) und laufenden Betrieb (bis zu 50 Mio. Schilling jährlich).
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.