Flexibilisierung von Befristungen und neue Mietzinsregelungen (Bundesgesetz 1997)
abgestimmt am
23.01.1997
Zusammenfassung
Das Gesetz liberalisiert befristete Mietverträge, führt gestaffelte Mietzinsabschläge ein und schafft neue Abrechnungs‑ und Übergangsregeln, die am 1. März 1997 gelten.
einfache MehrheitXX23.01.1997
Gesetz
Wohnungspolitik
Schwerpunkte
Ein gestaffelter Befristungsabschlag von 30 % (< 4 Jahre), 20 % (4‑7 Jahre) und 10 % (≥ 7 Jahre) wird für befristete Hauptmietverträge eingeführt.
Befristungen dürfen zwischen drei und zehn Jahren liegen; endet ein Vertrag, verlängert er sich automatisch um ein Jahr, wenn nicht rechtzeitig widersprochen wird. Der Mieter kann zudem ein Jahr einseitig verlängern.
Wird ein befristeter Vertrag in ein unbefristetes Mietverhältnis umgewandelt, kann der Vermieter die bis dahin erhaltenen Befristungsabschläge nachträglich einfordern.
Ein neuer Ausgabenpost von 40 % des Überschusses von Einnahmen über Ausgaben wird zur Berechnung der Mietzinsreserve hinzugefügt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.