Investitionsschutzabkommen Österreich – Südafrika (1996)
abgestimmt am
17.04.1997
Zusammenfassung
Das Abkommen legt fest, dass Österreich und Südafrika gegenseitig Investitionen fördern, sie gleich behandeln wie inländische Investoren und bei Enteignungen sowie Transfer‑Beschränkungen klare Entschädigungs‑ und Zahlungsregeln vorsehen.
einfache MehrheitXX17.04.1997
Andere
Wirtschaft
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Das Abkommen verpflichtet beide Länder, Investitionen des jeweils anderen Staates zu fördern und rechtlich zu schützen.
Enteignungen sind nur aus öffentlichen Gründen, nach rechtsstaatlichem Verfahren und gegen faire Entschädigung zulässig.
Gewinne, Darlehen, Liquidationserlöse und Entschädigungen dürfen ohne ungebührliche Verzögerung in frei konvertierbarer Währung transferiert werden.
Streitigkeiten zwischen Investor und Staat sollen zunächst gütlich beigelegt werden; scheitert das, können sie vor dem Internationalen Zentrum für Investitionsstreitigkeiten (ICSID) oder einem UNCITRAL‑Schiedsgericht verhandelt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.