Das Abkommen regelt die grenzüberschreitende Katastrophenhilfe zwischen Österreich und Slowenien, erleichtert Grenzübertritte von Helfern, definiert Zuständigkeiten und legt fest, dass Hilfe kostenfrei ist.
einfache MehrheitXX11.12.1997
Andere
Verfassung
Zivilschutz
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Das Abkommen definiert die zuständigen Behörden – in Österreich den Innenminister und die Landesregierungen der Grenzländer, in Slowenien den Verteidigungsminister und den Zivilschutzbefehlshaber.
Helfer benötigen für die Einsatzdauer weder Pass noch Visum; ein einfacher Identitätsausweis reicht aus.
Grenzübergänge für Ausrüstung und Hilfsgüter werden stark vereinfacht: nur ein Verzeichnis ist bei den Grenzkontrollen vorzulegen, sonst keine Zollabgaben.
Luftfahrzeuge dürfen ohne Pass‑ und Zolldokumente überfliegen, landen und starten, wenn die zuständigen Behörden informiert werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.