Pflanzenschutzmittelgesetz 1997 – Schutz, Zulassung und Kontrolle von Pestiziden
abgestimmt am
14.05.1997
Zusammenfassung
Das Pflanzenschutzmittelgesetz 1997 regelt den Schutz von Mensch, Tier und Umwelt durch einheitliche Zulassungs‑ und Kontrollbestimmungen für Pflanzenschutzmittel und setzt EU‑Richtlinien in nationales Recht um.
einfache MehrheitXX14.05.1997
Gesetz
Umwelt
Schwerpunkte
Das Gesetz hat das Ziel, ein hohes Schutzniveau für Mensch, Tier und Umwelt zu gewährleisten und gleichzeitig die ausreichende Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln sicherzustellen.
Zentrale Begriffe wie „Pflanzenschutzmittel“, „Wirkstoff“, „Inverkehrbringen“ und weitere werden klar definiert, um die Rechtsanwendung zu vereinfachen.
Nur zugelassene Pflanzenschutzmittel dürfen in Verkehr gebracht werden; Ausnahmen gelten für reine Lager‑ oder Exportzwecke.
Der Zulassungsantrag muss von einer in einem EU‑Mitgliedstaat ansässigen Person gestellt werden und alle erforderlichen Unterlagen sowie Proben enthalten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.