UN‑Übereinkommen zur Bekämpfung der Wüstenbildung (1994)
abgestimmt am
20.03.1997
Zusammenfassung
Das UN‑Übereinkommen zur Bekämpfung der Wüstenbildung legt fest, dass betroffene Länder nationale Aktionsprogramme entwickeln und entwickelte Länder finanzielle sowie technologische Unterstützung leisten sollen, um Desertifikation und Dürre zu bekämpfen.
2/3 MehrheitXX20.03.1997
Andere
Umwelt
Verfassung
internationales Abkommen
Geschäftsordnung des Parlaments
Schwerpunkte
Das Übereinkommen definiert Desertifikation, Dürre und die Ziele der Bekämpfung sowie Milderung von Dürrefolgen.
Die Vertragsparteien sollen durch integrierte, nachhaltige Strategien auf allen Ebenen (national, subregional, regional) die Landproduktivität verbessern und die Lebensbedingungen der betroffenen Bevölkerung erhöhen.
Alle Parteien verpflichten sich zu einer koordinierten Umsetzung, wobei entwickelte Länder finanzielle und technologische Unterstützung leisten und betroffene Länder nationale Aktionsprogramme erstellen müssen.
Nationale Aktionsprogramme sollen die Ursachen der Desertifikation analysieren, lokale Beteiligung sicherstellen und konkrete Maßnahmen zu Prävention, Rehabilitation und Wiederverwertung festlegen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.