Ermächtigung zum Konsultationsmechanismus und Stabilitätspakt zwischen Bund, Ländern und Gemeinden

Zusammenfassung

Das Gesetz ermächtigt den Gemeindebund und den Städtebund, im Namen aller Gemeinden eine Vereinbarung mit Bund und Ländern über einen Konsultationsmechanismus und einen Stabilitätspakt abzuschließen, um finanzielle Belastungen bei Gesetzesvorhaben transparent zu regeln.
2/3 Mehrheit XX 20.03.1998
Gesetz
Verfassung

Schwerpunkte

  • Der Gemeindebund und der Städtebund erhalten die Befugnis, im Namen aller Gemeinden eine Vereinbarung mit Bund und Ländern über einen Konsultationsmechanismus und einen Stabilitätspakt abzuschließen.
  • Bei allen Gesetzes‑ und Verordnungsentwürfen muss eine Darstellung der finanziellen Auswirkungen auf Bund, Länder und Gemeinden beigefügt werden, die den Richtlinien des Bundeshaushaltsgesetzes entspricht.
  • Jede betroffene Gebietskörperschaft kann verlangen, dass ein Konsultationsgremium über die zusätzlichen finanziellen Belastungen verhandelt.
  • Kommt im Konsultationsgremium keine Einigung über die Kostentragung zustande, muss die belastete Gebietskörperschaft die tatsächlich entstandenen Zusatzkosten erstatten, sofern sie nicht die Bagatellgrenze überschreiten.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.