Novelle zum Austro‑Control‑Gesetz: Abschreibung von Personalrückstellungen über 20 Jahre
abgestimmt am
20.03.1997
Zusammenfassung
Der Antrag ändert das Austro‑Control‑Gesetz, sodass die Austro‑Control‑GmbH neue Personalrückstellungen über 20 Jahre abschreiben kann, ohne dem Bund Kosten zu verursachen.
einfache MehrheitXX20.03.1997
Gesetz
Luftverkehr
Schwerpunkte
Ein neuer Ausgleichsposten wird in die Bilanz der Austro‑Control‑GmbH aufgenommen, um die durch den geänderten Kollektivvertrag entstehenden Personalrückstellungen zu erfassen.
Der neue Ausgleichsposten tritt rückwirkend zum 1. Januar 1996 in Kraft.
Der Ausgleichsposten richtet sich nach den Verpflichtungen aus dem Kollektivvertrag, die im § 9 Abs. 2 des Austro‑Control‑Gesetzes verankert sind.
Die Höhe des Ausgleichspostens entspricht den Rückstellungen, die nach § 7 Abs. 2 für die Übergangsversorgung der Flugverkehrsleiter zu bilden sind.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.