Das Internationale Kakaoübereinkommen 1993 regelt die Zusammenarbeit von Export‑ und Importländern, definiert das Stimmrecht, legt Finanzierungsbeiträge fest und führt einen Produktions‑Management‑Plan ein, um Angebot und Nachfrage weltweit zu balancieren.
einfache MehrheitXX20.03.1996
Andere
Handel
Industrie
internationales Abkommen
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Ziele: Förderung der internationalen Zusammenarbeit, Stabilisierung des Weltkakaomarktes, Sicherstellung ausreichender Versorgung zu fairen Preisen und Ausweitung des Handels.
Definitionen von zentralen Begriffen wie Kakao, Kakaojahr, SZR und den verschiedenen Mitgliederkategorien.
Mitgliedschaft: Es gibt exportierende und importierende Mitglieder; intergouvernementale Organisationen (z. B. EU) können ebenfalls beitreten.
Organisation: Der Internationale Kakaorat (höchstes Organ) und das Exekutivkomitee führen das Abkommen aus; Sitz ist London, sofern der Rat nichts anderes beschließt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.