Das Immissionsschutzgesetz – Luft legt ein einheitliches Mess- und Kontrollsystem für Luftschadstoffe fest, definiert Grenzwerte und regelt bei Überschreitungen die Erstellung von Statuserhebungen und Maßnahmenkatalogen.
einfache MehrheitXX14.05.1997
Gesetz
Umwelt
Schwerpunkte
Das Gesetz definiert Ziele zum dauerhaften Schutz von Gesundheit, Tier‑ und Pflanzenbestand sowie Sachgütern und legt das Vorsorgeprinzip fest.
Wirkungsbezogene Immissionsgrenzwerte für SO₂, NO₂, CO, Feinstaub und Blei werden in den Anlagen 1‑3 festgelegt.
Ein Meßkonzept wird innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten erlassen und regelt Messstellen, Verfahren, Datenverbund und Berichterstattung.
Bei Überschreitung eines Grenzwerts muss der Landeshauptmann eine Statuserhebung erstellen und ein Maßnahmenkatalog mit Sanierungsgebiet, konkreten Maßnahmen und Fristen erlassen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.