Finanzierung einer neuen Ausstellungshalle im IAKW
abgestimmt am
17.04.1997
Zusammenfassung
Das Gesetz fügt § 6a zum IAKW‑Finanzierungsgesetz hinzu und ermöglicht den Bau einer neuen Ausstellungshalle beim Österreichischen Konferenzzentrum, kostenmäßig begrenzt auf 100 Millionen Schilling, wobei die Stadt Wien 35 % der Kosten übernimmt.
einfache MehrheitXX17.04.1997
Gesetz
Finanzwesen
Geld- und Kreditwesen
Schwerpunkte
Ein neuer § 6a wird eingefügt, der die Errichtung einer zweigeschossigen Ausstellungshalle beim Österreichischen Konferenzzentrum regelt.
Die maximale Baukostengrenze liegt bei 100 Millionen Schilling (ca. 7,3 Mio. €).
Die Stadt Wien muss 35 % der Planungs‑ und Errichtungskosten übernehmen, sofern sie sich zu einem Beitrag verpflichtet.
Der Bau darf erst beginnen, wenn eine feste Zusage des Europäischen Radiologenkongresses für fünf weitere Tagungen vorliegt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.