Übereinkommen über nukleare Sicherheit – österreichische Ratifizierung
abgestimmt am
11.07.1997
Zusammenfassung
Das Übereinkommen über nukleare Sicherheit verpflichtet alle Unterzeichnerstaaten, internationale Sicherheitsstandards für zivile Kernkraftwerke einzuhalten, regelmäßig Berichte zu erstatten und bei Bedarf Anlagen zu verbessern oder stillzulegen.
einfache MehrheitXX11.07.1997
Andere
internationales Abkommen
Elektrizitäts- und Kernkraftindustrie
Schwerpunkte
Das Übereinkommen schafft einen internationalen Rechtsrahmen für die nukleare Sicherheit von zivilen Kernkraftwerken.
Alle Vertragsparteien müssen regelmäßig Berichte über ihre Sicherheitsmaßnahmen einreichen und diese auf den Tagungen der IAEO diskutieren.
Der Rahmen verlangt die Einrichtung einer staatlichen Stelle, die für Gesetzgebung, Genehmigungen und Kontrollen verantwortlich ist.
Falls bestehende Anlagen nicht den neuen Standards entsprechen, müssen sie nach Möglichkeit verbessert oder, wenn das nicht möglich ist, zeitnah stillgelegt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.