Das Abkommen zwischen Österreich und Kroatien legt fest, wie Investitionen gefördert, geschützt und im Streitfall entschädigt werden sollen. Es garantiert faire Behandlung, freie Kapital‑ und Ertragsüberweisungen sowie ein Schiedsverfahren für Konflikte.
einfache MehrheitXX24.03.1999
Andere
Wirtschaft
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Das Abkommen definiert umfassend, welche Vermögenswerte als Investitionen gelten und wer als Investor anzusehen ist.
Beide Länder verpflichten sich, ausländische Investitionen fair, gleichwertig und nach dem Prinzip der Meistbegünstigung zu behandeln.
Enteignungen dürfen nur aus öffentlichem Interesse, nach rechtmäßigem Verfahren und gegen eine angemessene Marktwert‑Entschädigung erfolgen.
Kapital‑ und Ertragsüberweisungen müssen ohne ungebührliche Verzögerung in frei konvertierbarer Währung erfolgen; Wechselkurse werden zum Tag der Überweisung verwendet.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.