Öffentliche Einsicht des EU‑Mittelmeer‑Abkommens mit Marokko
abgestimmt am
11.07.1997
Zusammenfassung
Die Regierung schlägt vor, das EU‑Mittelmeer‑Abkommen mit Marokko nach Genehmigung öffentlich im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten einsehbar zu machen, jedoch ohne Kopien zu vervielfältigen, um die Verwaltung effizient zu halten.
einfache MehrheitXX11.07.1997
Andere
Europäische Union
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Das Abkommen mit Marokko wird zur öffentlichen Einsicht im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten bereitgestellt.
Eine Vervielfältigung und Verteilung der Vorlage wird aus Gründen sparsamer Verwaltung unterlassen.
Der gesamte Regierungsentwurf liegt zur Einsicht in der Parlamentsdirektion bereit.
Der Schritt dient der Erfüllung der verfassungsrechtlichen Vorgabe, das Abkommen nach Genehmigung öffentlich zugänglich zu machen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.