Das 1996 geschlossene Abkommen zwischen Österreich und Norwegen regelt die soziale Sicherheit für Personen, die nicht von den EU‑Verordnungen erfasst sind, und sorgt für Gleichbehandlung von Staatsangehörigen beider Länder unabhängig vom Wohnort.
einfache MehrheitXX08.10.1997
Andere
soziale Sicherheit
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Das Abkommen definiert zentrale Begriffe und verknüpft sie mit den EU‑Verordnungen 1408/71 und 574/72, um einheitliche Auslegungen zu gewährleisten.
Es gilt für Personen, die nicht vom persönlichen Anwendungsbereich der Verordnung 1408/71 erfasst sind – insbesondere Nichterwerbstätige und Staatsangehörige von Drittstaaten.
Staatsangehörige beider Länder werden gleichbehandelt, auch wenn sie außerhalb des jeweiligen Staatsgebiets wohnen.
Die Behörden können Pauschbeträge oder Verzicht auf Kostenerstattung vereinbaren, um außergewöhnliche finanzielle Belastungen zu vermeiden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.