Novelle zum Lebensmittelgesetz 1975 – Zuständigkeits‑ und Strafenerhöhung
abgestimmt am
25.03.1998
Zusammenfassung
Der Antrag ändert das Lebensmittelgesetz 1975, erweitert die Zuständigkeit des Landeshauptmanns für EU‑Recht und erhöht die Höchststrafen bei Verwaltungsübertretungen von 25 000 S bzw. 50 000 S auf 50 000 S bzw. 100 000 S.
einfache MehrheitXX25.03.1998
Gesetz
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Schwerpunkte
Der Landeshauptmann erhält die Zuständigkeit, nicht nur den Warenverkehr zu überwachen, sondern auch das unmittelbar anwendbare EU‑Recht im Lebensmittelbereich durchzusetzen.
Die Höchstbeträge für Verwaltungsübertretungen werden von 25 000 S auf 50 000 S und von 50 000 S auf 100 000 S angehoben.
Ein neuer Absatz wird eingeführt, der Verstöße gegen unmittelbar geltendes EU‑Recht mit einer Geldstrafe bis zu 100 000 S ahndet.
Die bisherigen Absätze 6 und 7 erhalten neue Absatzbezeichnungen (7) und (8).
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.