Das 1995 geschlossene Abkommen regelt, dass Österreich dem UN‑Sitz im Internationalen Zentrum Wien bis 2078 die Nutzung von Grundstücken und Gebäuden überlässt, dabei Eigentum behält, umfangreiche Steuer‑ und Immunitätsprivilegien gewährt und ein Schiedsgerichtsverfahren für Streitigkeiten vorsieht.
einfache MehrheitXX11.07.1997
Andere
Vereinte Nationen
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Der Staat Österreich stellt der UN das Gebiet und die Liegenschaften im VIC bis 31. August 2078 zur Verfügung; die UN akzeptiert dieses Angebot.
Das Gebiet bleibt österreichisches Eigentum, aber die UN hat das alleinige Recht, den Sitzbereich zu nutzen und bei Bedarf zu verlegen.
Öffentliche Versorgungsleistungen (Strom, Wasser, Gas, Verkehr) werden zu den niedrigsten Tarifen für die UN bereitgestellt; die UN trägt kleinere Reparaturen, Österreich übernimmt größere Schäden.
Die UN darf Gebäude innerhalb und außerhalb des Sitzbereichs temporär einbeziehen, um Tagungen abzuhalten; die Nutzung erfolgt nur nach Zustimmung der österreichischen Behörden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.