Umsetzung der EU‑Rückgabeverordnung für Kulturgüter
abgestimmt am
26.03.1998
Zusammenfassung
Das Bundesgesetz setzt die EU‑Richtlinie zur Rückgabe unrechtmäßig exportierter Kulturgüter um, definiert zentrale Stellen und regelt Verfahren, Fristen und Entschädigungen.
einfache MehrheitXX26.03.1998
Gesetz
völkerrechtliche Verantwortlichkeit
Schwerpunkte
Das Gesetz regelt die Rückgabe von Kulturgütern, die unrechtmäßig aus einem EU‑Mitgliedstaat in ein anderes verbracht wurden.
Als Kulturgut gelten Gegenstände von künstlerischem, geschichtlichem, archäologischem oder sonstigem kulturellem Wert, die in öffentlichen Sammlungen oder kirchlichen Einrichtungen verzeichnet sind.
Die zentralen Stellen für die Umsetzung sind das Bundesdenkmalamt und, bei Archivalien, das Archivamt.
Ein ersuchender Mitgliedstaat kann einen Antrag auf Rückgabe stellen, der an den Inhaber des Kulturguts in Österreich gerichtet ist.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.