Novelle des UOG 1993 für Medizinische Fakultäten – Budget‑, Verwaltungs‑ und Kooperationsreformen
abgestimmt am
10.07.1997
Zusammenfassung
Der Entwurf modernisiert das Organisationsgesetz der Universitäten, indem er die Finanzhoheit und Verwaltungsstrukturen der Medizinischen Fakultäten stärkt, neue internationale Kooperationsmöglichkeiten schafft und eine Ethikkommission einführt.
2/3 MehrheitXX10.07.1997
Gesetz
Verfassung
Hochschulausbildung
Schwerpunkte
Universitäten erhalten die Möglichkeit, mit Genehmigung des Bundesministers internationale Kooperationsvereinbarungen im Lehr‑ und Prüfungsbereich abzuschließen.
Die Teilrechtsfähigkeit wird erweitert, sodass Universitäten auch Untersuchungen und Befundungen im Auftrag Dritter durchführen dürfen, sofern sie der wissenschaftlichen Forschung dienen.
Für Universitäten mit Medizinischen Fakultäten wird der Budgetantrag des Fakultätskollegiums als Teil des Gesamtbudgetantrags aufgenommen und die Ausgaben für Personal, Anlagen und Forschung der Medizinischen Fakultät gesondert ausgewiesen.
Ein Vizedekan wird dem Dekan zur Seite gestellt; er kann eigenständig Aufgaben übernehmen und den Dekan im Krankheitsfall vertreten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.