Infrastrukturfinanzierungsgesetz 1997 – Übertragung von Bundesanteilen an die ASFINAG
abgestimmt am
08.07.1997
Zusammenfassung
Das Gesetz von 1997 verlegt die Bundesanteile an den Autobahnen‑ und Schnellstraßen‑Finanzierungs‑Aktiengesellschaft (ASFINAG) als Sacheinlage und überträgt ihr das Recht, Maut für Bundesstraßen zu erheben. Dafür wird ein Entgelt von rund 78 Mrd. Schilling festgelegt und die ASFINAG erhält Steuerbefreiungen.
einfache MehrheitXX08.07.1997
Gesetz
Straßen- und Brückenbau
Schwerpunkte
Der Bund überträgt seine Anteile an den Bundesstraßengesellschaften in die ASFINAG als Sacheinlage, ohne Gegenleistung.
Der ASFINAG wird das Fruchtgenussrecht für Autobahnen (A), Schnellstraßen (S) und ähnliche Bundesstraßen (B) eingeräumt, sodass sie Maut und Benützungsgebühren erheben dürfen.
Die ASFINAG darf Kreditoperationen im In‑ und Ausland durchführen, jedoch nur mit Zustimmung des Bundesministers für Finanzen.
Das Entgelt für das Fruchtgenussrecht wird mit 77 913 039 159 Schilling festgelegt und mit einer Forderung der ASFINAG gegen den Bund verrechnet.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.