Rechtspersönlichkeit des Wassenaar-Arrangement-Sekretariats
abgestimmt am
11.07.1997
Zusammenfassung
Das Gesetz verleiht dem Sekretariat des Wassenaar Arrangements in Österreich die rechtliche Handlungsfähigkeit. Dadurch kann das Sekretariat in Wien Verträge abschließen und seine Aufgaben als Informationszentrum für Rüstungskontrolle wahrnehmen.
einfache MehrheitXX11.07.1997
Gesetz
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.1997(Das genaue Datum im Jahr 1997 war im Originaltext nicht spezifiziert (xx. xxxxx 1997). Der 01.01.1997 dient als Platzhalter für die maschinelle Verarbeitung.)
Einräumung der Rechtspersönlichkeit für das Sekretariat des Wassenaar Arrangements in Österreich.
Ermöglichung von privatrechtlichen Verträgen, wie etwa Arbeits- oder Mietverträgen, durch das Sekretariat.
Unterstützung der internationalen Rüstungskontrolle durch den Austausch über Exporte von Waffen und Dual-Use-Gütern.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.