Bundesgesetz zu Sanktionen bei Verstößen gegen EU‑Verordnung 2271/96
abgestimmt am
18.09.1997
Zusammenfassung
Das Bundesgesetz legt Geldstrafen bis zu 1 Million Schilling für Verstöße gegen Art. 2 und Art. 5 der EU‑Verordnung (EG) Nr. 2271/96 fest und überträgt die Vollziehung an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten.
einfache MehrheitXX18.09.1997
Gesetz
Europäische Union
Schwerpunkte
Ein Bußgeld von bis zu einer Million Schilling wird für Verstöße gegen Art. 2 und Art. 5 der EU‑Verordnung (EG) Nr. 2271/96 eingeführt.
Der Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten ist für die Vollziehung des Gesetzes zuständig.
Das Gesetz schließt die Lücke in der nationalen Rechtslage, weil Österreich bislang keine Sanktionen nach Art. 9 der EU‑Verordnung hatte.
Die Verwaltung der neuen Sanktionen kann mit dem bereits vorhandenen Personal durchgeführt werden – es entstehen keine zusätzlichen Haushaltskosten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.