Erweiterung des Gesetzes über Kooperationsvereinbarungen mit internationalen Finanzinstitutionen
abgestimmt am
08.07.1997
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf erweitert das Bundesgesetz, indem er weitere internationale Finanzinstitutionen zulässt und die Finanzierung von lokalem bzw. internationalem Personal bis zu 25 % des Auftragsvolumens erlaubt – ohne zusätzliche Kosten für den Staat, solange keine neuen Abkommen geschlossen werden.
einfache MehrheitXX08.07.1997
Gesetz
Finanzwesen
Geld- und Kreditwesen
Schwerpunkte
Die Liste der zulässigen internationalen Finanzinstitutionen wird um fünf weitere Organisationen erweitert.
In Kooperationsvereinbarungen kann nun bis zu 25 % des Auftragsvolumens für lokales oder internationales Fachpersonal finanziert werden.
Die Vereinbarungen regeln weiterhin die Höhe und Art der Geldmittelbereitstellung, die Leistungserbringung österreichischer Konsulenten sowie die Kontrolle der Mittelverwendung.
Das Gesetz soll keine zusätzlichen Kosten für den Bund verursachen, solange keine neuen Kooperationsabkommen abgeschlossen werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.