Erweiterung des Umwelt‑ und Wasserbautenförderungsgesetzes
abgestimmt am
10.07.1997
Zusammenfassung
Das Gesetz erweitert das Umwelt‑ und Wasserbautenförderungsgesetz um neue Förderungsformen, Sondertranchen für die Siedlungswasserwirtschaft und legt die Österreichische Kommunalkredit AG als zentrale Abwicklungsstelle fest.
einfache MehrheitXX10.07.1997
Gesetz
Umwelt
Schwerpunkte
Der Wortlaut bei der Antragstellung wird von „bei Antragstellung“ zu „bei Stellung des Ansuchens“ geändert, um die Terminologie zu vereinheitlichen.
Die Förderungsarten werden erweitert: Neben Annuitäten‑ und Zinsenzuschüssen sowie Investitionszuschüssen können nun auch sonstige Zuschüsse für laufende Altlasten‑ und Sicherungsmaßnahmen gewährt werden.
Der Minister darf bis zu 25 % des jährlichen Höchstbetrags als Vorgriff im Vorjahr zusagen, um die Fördermittel flexibler zu nutzen.
Ein Sondertranche für die Siedlungswasserwirtschaft wird für die Jahre 1993‑2000 eingeführt, maximal im Barwert 2 300 Mio Schilling.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.