Beitrag Österreichs zum IFAD‑4‑Wiederauffüllungsfonds
abgestimmt am
08.07.1997
Zusammenfassung
Das Gesetz erlaubt Österreich, 74 691 045 Schilling (ca. 6,9 Mio. US‑$) in drei Raten an den Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung zu zahlen, um die vierte Wiederauffüllung zu unterstützen.
einfache MehrheitXX08.07.1997
Gesetz
Finanzwesen
Geld- und Kreditwesen
Schwerpunkte
Österreich leistet einen zusätzlichen Beitrag von 74 691 045 Schilling an den IFAD.
Der Bundesminister für Finanzen ist für die Durchführung des Gesetzes zuständig.
Der Beitrag wird in drei gleichen Raten über die Jahre 1997‑1999 per Bundesschatzschein gezahlt; die erste Rate muss innerhalb von 30 Tagen nach Hinterlegung der Verpflichtungserklärung erfolgen, die zweite ein Jahr später, die dritte ein weiteres Jahr danach.
Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung muss bis spätestens 30 September 1997 abgegeben werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.