Novelle des Luftfahrtgesetzes – Zentralisierung, höhere Haftungsgrenzen und erweiterte Versicherungen
abgestimmt am
10.07.1997
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Luftfahrtgesetz: Er überträgt Aufgaben vom Bundesamt auf die Austro Control GmbH, erhöht Haftungsgrenzen, führt neue Gefahrenzonen‑Hinweise und erweiterte Versicherungspflichten ein.
einfache MehrheitXX10.07.1997
Gesetz
Luftverkehr
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.09.1997
Der Begriff „Bundesamt für Zivilluftfahrt“ wird in zahlreichen Vorschriften durch die Austro Control GmbH ersetzt, sodass diese Firma künftig die zentrale Aufsichts‑ und Verwaltungsaufgabe übernimmt.
Der örtlich zuständige Landeshauptmann kann bei Gefahr in bestimmten Gebieten (z. B. Luftraumbeschränkungen) durch Verordnung auf die zuständigen Behörden hinweisen.
Das Luftfahrzeugregister wird künftig von der Austro Control GmbH geführt; Eintragungs‑ und Löschungsbedingungen werden erweitert, u. a. für EWR‑Staatsangehörige und juristische Personen.
Die Haftungsgrenzen für Drittschäden werden deutlich erhöht und die bisherige Obergrenze von 2 Millionen Schilling auf bis zu 15 Millionen Schilling pro Person angehoben; für Militär‑ und Sicherheitsbehörden bleibt die Haftung unbegrenzt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.