Novelle des Bundesstraßenfinanzierungsgesetzes – flexible Vignetten & kostenfreie Jahresvignette für Behinderte
Zusammenfassung
Das Gesetz ändert das Bundesstraßenfinanzierungsgesetz: Es erlaubt einen flexiblen Start der Wochenvignette, befreit bestimmte Anhänger und dreirädrige Fahrzeuge von der Maut und gewährt Menschen mit Behinderung kostenlos eine Jahresvignette für ein Fahrzeug bis 3,5 t.einfache Mehrheit XX 08.07.1997
Gesetz
Straßen- und Brückenbau
Schwerpunkte
- Nutzer können den Beginn ihrer Wochenvignette selbst bestimmen; die Vignette gilt dann für zehn aufeinanderfolgende Kalendertage.
- Beiwagen von einspurigen Fahrzeugen und dreirädrige Fahrzeuge sind von der zeitabhängigen Maut befreit.
- Behinderte Menschen, die ein zulässiges Fahrzeug bis 3,5 t besitzen und einen Behindertenpass haben, erhalten auf Antrag jährlich eine kostenlose Jahresvignette.
- Für behinderte Personen, die im Ausland wohnen, kann auf Antrag eine Rückerstattung des Preises einer Jahresvignette gewährt werden.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.