Ratifizierung des Europol‑Übereinkommens und Protokolls
abgestimmt am
11.12.1997
Zusammenfassung
Der Entwurf regelt die Ratifizierung des Europol‑Übereinkommens und definiert die organisatorischen, finanziellen und datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen für Österreichs Beteiligung.
einfache MehrheitXX11.12.1997
Andere
öffentliche Sicherheit
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Europol darf personenbezogene Daten nur speichern, wenn es konkrete Anhaltspunkte gibt, dass die betroffenen Personen wegen Straftaten, für die Europol zuständig ist, verfolgt werden sollen.
Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, bei der nicht‑automatisierten Datenverarbeitung die datenschutzrechtlichen Vorgaben des Übereinkommens anzuwenden.
Europol muss nach drei Jahren einen Bericht über die Einhaltung des Datenschutzstandards erstellen, an dem die gemeinsame Kontrollinstanz beteiligt ist.
Das Übereinkommen tritt am ersten Tag des dritten Monats nach der letzten Notifizierung in Kraft; Europol kann erst nach Inkrafttreten aller Durchführungsbestimmungen tätig werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.