Öffentliche Einsichtnahme des EU‑Mittelmeer‑Abkommens mit Tunesien
abgestimmt am
07.05.1996
Zusammenfassung
Die Bundesregierung schlägt vor, das Europa‑Mittelmeer‑Abkommen mit Tunesien öffentlich im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten einsehbar zu machen und auf eine Vervielfältigung der Vorlage zu verzichten, um Verwaltungskosten zu sparen.
einfache MehrheitXX07.05.1996
Andere
Europäische Union
internationales Abkommen
Geschäftsordnung des Parlaments
Schwerpunkte
Das Abkommen soll im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten öffentlich einsehbar gemacht werden, damit jede interessierte Person den Inhalt prüfen kann.
Aufgrund von § 23 Abs. 2 GOG‑NR wird auf die Vervielfältigung und Verteilung der Vorlage verzichtet, um Verwaltungskosten zu sparen.
Der Antrag beruht auf Art. 49 Abs. 2 B‑V‑G, das die Genehmigung von Staatsverträgen durch den Nationalrat vorschreibt.
Das komplette Dokument liegt in der Parlamentsdirektion zur Einsicht bereit, sodass Parlamentarier*innen und die Öffentlichkeit das Abkommen prüfen können.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.