Beitritt Österreichs zum Europäischen Büro für Funkangelegenheiten (ERO)
abgestimmt am
12.12.1997
Zusammenfassung
Das Dokument regelt die Gründung des Europäischen Büros für Funkangelegenheiten (ERO) und beschreibt, wie Österreich als neuer Vertragspartei beitreten und jährlich rund 688 000 € beitragen könnte.
einfache MehrheitXX12.12.1997
Andere
internationales Abkommen
Post- und Fernmeldewesen
Schwerpunkte
Das ERO wird als permanentes, nicht‑gewinnorientiertes Büro mit Sitz in Kopenhagen gegründet.
Zu den Aufgaben des ERO gehören die Analyse von Funkfrequenzbedarf, langfristige Spektrumsplanung und Koordination mit nationalen Frequenzverwaltungen.
Die laufenden Kosten des ERO werden von den Vertragsparteien nach einem Beitrags‑Einheitensystem getragen; Österreich zahlt für zehn Einheiten rund 688 000 € pro Jahr.
Das Übereinkommen trat am 01.03.1996 in Kraft; ein späterer Beitritt wird durch die Hinterlegung einer Beitrittsurkunde wirksam.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.