Grenzüberschreitendes Skigebiet im Dreiländereck – Österreich‑Slowenien
abgestimmt am
29.02.1996
Zusammenfassung
Das Abkommen zwischen Österreich und Slowenien regelt die Nutzung zweier slowenischer Teilgebiete für ein gemeinsames Skigebiet im Dreiländereck. Es legt Zuständigkeiten, Nutzungszeiten und Mitnahmeregelungen fest und ermöglicht unbegrenzten Grenzübertritt für Wintersportler sowie Notfallkräfte.
einfache MehrheitXX29.02.1996
Andere
Grenze
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Das Abkommen definiert zwei spezifische Zonen auf slowenischem Staatsgebiet, die für das Skigebiet freigegeben sind.
In den freigegebenen Zonen gilt das slowenische Recht; österreichische Rettungs- und Zollkräfte dürfen dort ohne Voranmeldung im Notfall operieren.
Österreichische und slowenische Staatsbürger sowie Drittstaatsangehörige ohne Visum dürfen von 15. November bis 15. April tagsüber die Grenze in den definierten Bereichen überqueren, wenn sie einen Lichtbildausweis mitführen.
Nur persönliche Gegenstände und übliche Wintersportausrüstung dürfen mitgeführt werden; Dienstwaffen und Sprengstoffe sind nur für befugte Personen erlaubt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.