Staatsvertrag Österreich‑Slowenien über Grenzanpassungen (1995)
abgestimmt am
12.07.1996
Zusammenfassung
Der 1995 geschlossene Staatsvertrag zwischen Österreich und Slowenien definiert neue, exakt vermessene Grenzverläufe in mehreren Abschnitten, regelt den Austausch kleiner Landflächen und legt fest, dass spätere Veränderungen der Flüsse keinen Einfluss mehr auf die Grenze haben.
einfache MehrheitXX12.07.1996
Andere
Grenze
Verfassung
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Der Vertrag legt für die Grenzabschnitte II, IV‑VII, IX‑X und XIX neue, exakt vermessene Grenzverläufe fest – jeweils durch eine Grenzbeschreibung, ein Koordinatenverzeichnis und einen maßstabsgerechten Grenzplan.
Die betroffenen Flächen – etwa 126 136 m² in Abschnitt II, 130 m² im Glanzbach‑Abschnitt und 237 m² im Rischbergbach‑Abschnitt – werden zwischen den beiden Staaten ausgetauscht; die genauen Flächenangaben stehen in den Anlagen des Vertrags.
Mit Inkrafttreten des Vertrags gehen die jeweiligen Gebietsteile in das Eigentum des anderen Staates über; alle bestehenden öffentlichen und privaten Rechte erlöschen, und mögliche Drittansprüche werden mit einer Entschädigung geregelt.
Der Vertrag tritt am ersten Tag des dritten Monats nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft – das genaue Datum ist im Text nicht genannt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.