Ratifikation des ILO‑Übereinkommens 173 zum Schutz von Arbeitnehmerforderungen bei Insolvenz
abgestimmt am
02.10.1996
Zusammenfassung
Der Nationalrat soll das ILO‑Übereinkommen Nr. 173 und die zugehörige Empfehlung Nr. 180 ratifizieren, um die Arbeitnehmer im Insolvenzfall über Teil III (Garantieeinrichtung) zu schützen. Die Maßnahme verursacht keine zusätzlichen Kosten und ist mit EU‑Recht vereinbar.
einfache MehrheitXX02.10.1996
Andere
internationales Abkommen
internationales Arbeitsrecht
Schwerpunkte
Österreich soll das Übereinkommen Nr. 173 ratifizieren, um die internationale Verpflichtung zum Schutz von Arbeitnehmerforderungen im Insolvenzfall zu übernehmen.
Nur die Verpflichtungen aus Teil III (Garantieeinrichtung) werden übernommen, weil Österreich bereits über das IESG einen öffentlichen Ausfallgeldfonds betreibt.
Die Ratifikation erfordert das Gesetzgebungsverfahren nach Art. 50 B‑VG, jedoch keine Verfassungsänderung oder Zustimmung des Bundesrates.
Die Maßnahme ist mit der EU‑Richtlinie 80/987/EWG vereinbar, sodass kein Konflikt mit europäischem Recht entsteht.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.